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Leider hat die Flut unsere Bücherei zerstört. Ersatzweise hat jede Klasse vorübergehend eine kleine Klassenbücherei. Die Ausleihe findet über die Klassenlehrerin statt.

 

Seit Ende der 90er Jahre gibt es die Schulbücherei an unserer Grundschule. Hier können die Kinder nach Herzenslust in Büchern über Film- und Fernsehhelden, über Freundschaft, Kriminalfälle, Hexen, Abenteuer, Tiere usw. schmökern. Aber auch Sachbücher aller Art, Lexika und Atlanten dürfen natürlich nicht fehlen. So können die Kinder sich hier jederzeit ergänzende Literatur zu den im Unterricht besprochenen Themen ausleihen.

Auch Bücher in englischer Sprache, Hörbücher und Sach-DVDs gehören zum Bestand.

Um den Kindern die Nutzung der Bücherei möglichst einfach zu gestalten, sind die Bücher sowohl nach Themen als auch nach „Schwierigkeitsgrad“ sortiert. So gibt es ein spezielles Angebot für Leseanfänger mit kurzen bebilderten Texten oder Bild-Wort-Geschichten sowie ein sehr breit gefächertes Angebot für „Leseprofis“ und jene, die es werden wollen.

Das Ausleihen der Bücher ist kostenlos. Bereits vom ersten Schuljahr (2.Halbjahr) an besuchen die Schüler die Bücherei klassenweise nach festgelegten Zeiten. Hierzu erhält jedes Kind einen Büchereiausweis. So werden die Kinder schon früh an das Ausleihverfahren in einer Bücherei und den selbstverantwortlichen Umgang mit den ausgeliehenen Büchern herangeführt. Die Bücherei ist momentan an zwei Vormittagen jeweils mit bis zu drei Müttern besetzt. Das Büchereiteam steht den Kindern immer gerne beratend zur Seite und notiert deren Bücherwünsche.

Uns ist immer daran gelegen, den Bestand der Bücherei ständig zu aktualisieren und zu erweitern. Alle Bücher werden im Computer registriert und regelmäßig auf ihre Aktualität hin überprüft. Die Anschaffung neuer Bücher erfolgt über Spenden (sowohl Geld- als auch Sachspenden).

In der Adventszeit laden die Büchereimütter alle Kinder der Schule klassenweise an einem Vormittag in die Bücherei ein. In einer gemütlichen Atmosphäre werden den Kindern Geschichten vorgelesen.

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Auch Lesungen von Autoren finden hier hin und wieder für unserer Schülerschaft statt.

Kleiner Leitfaden zur Büchereinutzung:

Die Leihfrist für Bücher und Tonträger beträgt zwei Wochen. Eine Verlängerung dieser Leihfrist um den gleichen Zeitraum (zweimal um eine Woche verlängerbar) ist möglich.

Die Bücherei hat das Recht, entliehene Medien ohne Angabe von Gründen jederzeit zurückzufordern. Sie ist außerdem berechtigt, die Zahl der verleihbaren Medien pro Benutzer zu beschränken (z.Zt. ein Buch oder Tonträger oder Tonträgerpaket pro Schüler).

Das Weiterverleihen von Büchern/Tonträgern an Dritte ist unzulässig.

Die Medien können über die Herbst-, Weihnachts-, Osterferien und andere schulfreie Tage ohne Anrechnung dieser Zeit auf die Leihfrist ausgeliehen werden. Eine Ausleihe über die Sommerferien ist nicht möglich. Viertklässler müssen alle entliehenen Medien bis spätestens 2 Wochen vor Sommerferienbeginn zurückbringen.

Bei Überschreitung der Leihfrist wird ein einmaliger Betrag von 0,50 Euro fällig. Das Kopieren von Software ist unzulässig, da diese urheberrechtlich geschützt ist. Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln, Schäden der Bücherei zu melden.

Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat der Benutzer Ersatz in Höhe des Zeit- oder des Wiederbeschaffungswertes zu leisten bzw. die Kosten der Schadensregulierung zu übernehmen. Dabei liegt es im Ermessen der Büchereileitung, welcher Wert angesetzt wird.

Medien können nur auf einen auf den Namen des Schülers ausgestellten Büchereiausweis entliehen werden. Dieser Ausweis sollte nicht an Dritte weitergegeben werden, da der Ausweisinhaber für Schäden und Verluste der auf seinen Ausweis entliehenen Medien haftet.

Die Erstausstellung eines Büchereiausweises ist kostenlos. Ersatzausweise werden mit 2,- Euro berechnet. Die Schüler haben darauf zu achten, dass sie durch ihr Verhalten in der Bücherei die anderen Schüler bzw. den Ausleihbetrieb nicht stören. Den Anweisungen der in der Bücherei arbeitenden Eltern ist Folge zu leisten.

Mit der Unterschrift auf dem beiliegenden Anschreiben erkennt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter die Bestimmungen der Benutzungsordnung in vollem Umfang an.

Verstöße gegen die Benutzungsordnung können einen befristeten oder dauernden Ausschluss von der Benutzung der Bücherei nach sich ziehen. Hierüber entscheidet die Büchereileitung oder die Schulleitung.